14.10.2014 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 14.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie i.V.m. § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 29, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 ist dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Alternativ kann die ortsübliche Bekanntmachung der Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 29 nach Genehmigung und Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow um die nördlichen Teilbereiche der Stadt Dassow (Bereiche der ehemaligen Gemeinden Pötenitz und Harkensee)) vorgenommen werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
4. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbei zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
888,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
972,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
38,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
992,5 kB
|