28.04.2015 - 9 Bauvorhaben Kindertagesstätte

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Wortprotokoll

Frau Hafemeister berichtet von den Beratungen mit dem Verein Haus des Kindes zum Bauvorhaben Kindertagesstätte.

Hierzu sprechen Herr Götze und Herr Voß.

Nach umfangreicher Diskussion empfiehlt der Finanzausschuss folgendes:

 

1. Bürgschaft

Die Kosten des geplanten Bauvorhabens belaufen sich nach Auskunft des Vereins Haus des Kindes auf 2.900.000 . Der Verein wirbt derzeit Fördermittel ein. Zur Finanzierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, dass die Stadt Schönberg eine Ausfallbürgschaft übernimmt. Laut Aussage der Sparkasse Mecklenburg Nordwest sollte eine Bürgschaft der Stadt in Höhe der Bausumme erfolgen.

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt zur Durchführung des Neubaus der Kindertagesstätte die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.900.000 zugunsten des Vereins Haus des Kindese.V., Amtsstraße 6, 23923 Schönberg.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

2. Erbbauzins

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 4.000 m² (digital gemessen). Der Bodenrichtwert in dem Bereich beträgt 50,00 /m² für ca. 2.200 m² (Bauland) und 5,75 /m² für ca. 1.800 m² (Gartenland). Das Grundstück hat damit einen Wert von etwa 120.000 . Als Erbbauzins sind zwischen 4 und 6 % des Bodenwertes üblich, wobei der niedrigere Wert für Wohnbauflächen und der höhere Wert für Gewerbeflächen denkbar ist. Da der Erbbauzins der freien Vereinbarung unterliegt, hat die Stadt Schönberg hier einen Ermessensspielraum. Der jährliche Erbbauzins würde sich auf etwa 4.800 bis 7.200 belaufen. Vertraglich könnte geregelt werden, dass die Stadt Schönberg für die gesamte Laufzeit auf einen Erbbauzins verzichtet bzw. bis zur Höhe der Abrisskosten (ca. 60.000 ) verzichtet.

Herr Brückner schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss:

Auf den Erbbauzins soll für 10 Jahre verzichtet und nach Ablauf der 10 Jahre soll mit dem Verein Haus des Kindesneu verhandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

- Enthaltung

 

3. Übernahme der Planungskosten

Der Bauunterlagen wurden bereits im Auftrag der Stadt Schönberg erstellt; der Bauantrag wurde gestellt. Hierfür sind bereits umfangreiche Planungskosten entstanden.

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, dass die Stadt Schönberg Planungskosten für die Leistungsphasen 1 4 (bis zur Genehmigungsplanung) übernimmt. Hierzu wurden im Haushaltsplan 2014 Planungskosten in Höhe von 150.000 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

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