12.05.2015 - 9 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das derzeit vorhandene Windeignungsaltgebiet befindet sich zur Wohnbebauung in einer Entfernung von 500 m. Ein jetziges Kriterium des neu dargestellten Windeignungssuchraums ist ein Abstand von mind. 1.000 m zur Wohnbebauung, liegt südlicher und ist größer. In den Umweltkarten des LUNG ist hier kein Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Weitere gestalterische Einflussmöglichkeiten der Stadt Dassow auf das Eignungsgebiet sollen frühzeitig eingebracht werden.

Im Weiteren findet am 20.06.2015 von den Grundstückseigentümern eine große Informationsveranstaltung in Groß Voigtshagen auf dem Gutshofgelände für alle interessierten Bürger statt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus möchte folgende Hinweise für die Stellungnahme zur Teilfortschreibung des RREP WM, Kap. 6.5 empfehlen:

Die Stadt Dassow weist ergänzend, in Wahrnehmung lokaler Belange darauf hin, dass für die auf dem Gebiet der Stadt Dassow planerisch gewollte Entwicklung des Tourismus und für eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Mensch und Natur der Einsatz innovativer, emissionsmindernder Techniken (z.B. bedarfsgesteuerte Flugbefeuerungsanlagen) zur Voraussetzung der Ausweisungsfläche Nr. 3 gemachte werden soll.

Außerdem soll nur eine einheitliche Nutzung der Ausweisungsfläche mit gleichen Anlagen (Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Nennleistung, Rotordrehzahl,….) und emissionsmindernden Techniken in der Ausweisungsfläche Nr. 3 zulässig sein, um ein späteres Unterlaufen bereits gesetzter Errichtungsstandards und eine zusätzliche optische Beeinträchtigung zu unterbinden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3726&TOLFDNR=54264&selfaction=print