12.05.2015 - 5 Bebauungsplan Nr. 25 "Ferienhausgebiet Ortslage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung aus Wismar erhält einstimmig Rederecht.

Herr Hufmann erläutert in ein paar Sätzen den bisherigen Verlauf des Vorhabens seit 2008. 2009 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf durchgeführt. Seitdem ruhte der Bebauungsplan, da kein Flächennutzungsplan sowie Landschaftsplan für das Gebiet vorlagen.

Herr Hufmann geht nun auf wesentliche Änderungen im heutigen Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Eingearbeitet wurde die zukünftige Lage der Seestraße, die Aufnahme eines weiteren Wohngrundstückes. Gutachten über Artenschutz und FFH-Verträglichkeit wurden erstellt. Im Ergebnis des Gutachters hat das Vorhaben keine nachhaltigen Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet. Die Verträglichkeit ist somit gegeben.

Zudem wurde das Gesamtkonzept nochmals überarbeitet. Die Dacheindeckung soll Reet sein, Einfriedungen sollen einheitlich über Natursteinmauern mit Bepflanzung von Heckenrosen erfolgen und einen Zusammenhalt des Gebietes darstellen, garantieren.

Fehlender Ausgleich in Höhe von ca. 8.000 KFÄ soll bzw. kann über das Ökokonto in Selmsdorf ausgeglichen werden.

Der erforderliche erhöhte Löschwasserbedarf soll über unterirdische Zisternen gesichert werden. Dies ist bereits mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt.

Herr Matzke sieht in der FFH-Untersuchung den Hinweis des Verzichtes der maschinellen Strandreinigung für positiv, jedoch sollte ein Hinweis auf eine erforderliche manuelle Reinigung in die Untersuchung aufgenommen werden. Zudem sind die zusätzlichen, wenn auch nur unwesentlich mehr Einwohner im Plangebiet, in ihren Auswirkungen auf das FFH-Gebiet einzubeziehen.

 

Unter Berücksichtigung der 2 vorgenannten Hinweise erfolgt die nachfolgende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus an die Stadtvertretung Dassow.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3726&TOLFDNR=54266&selfaction=print