02.07.2015 - 3 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do, 02.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Matzke berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus und geht dabei insbesondere auf die dortige Einwohnerfragestunde ein.
Herr Ploen informiert ergänzend zum weiteren Verfahren.
Zwischen den Mitgliedern des Hauptausschusses entsteht eine kurze Diskussion zum Aufstellungsbeschluss sowie zur voraussichtlichen Ertrags- und Verlustsituation.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow (südlicher Teil) im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraft südöstlich von Groß Voigtshagen.
- Der Planbereich befindet sich im Osten der Stadtgemeinde Dassow, südlich der Ortslage Groß Voigtshagen und nördlich von Holm.
Es werden 2 Bereiche betrachtet:
- Der Bereich der Zurücknahme von Windenergieanlagen, der bisher im Flächennutzungsplan dargestellt ist, befindet sich 500 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen, ca. 450 m westlich der Gemeindegrenze Richtung Roggenstorf und wird im Süden und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Siehe dazu die beiliegende Übersicht.
- Der Bereich für die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit dem Ziel der Neuausweisung innerhalb eines Sondergebietes von Windenergieanlagen befindet sich im östlichen Teil der Stadtgemeinde Dassow in geringer Entfernung zu dem vorgenannten Standort.
- Die nördliche Abgrenzung befindet sich in einem Abstand von 1000 m südlich der Ortslage Groß Voigtshagen,
- die östliche Begrenzung befindet sich in einem Abstand von 100 m zur Gemeindegrenze nach Roggenstorf,
- die südliche Begrenzung befindet sich unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Roggenstorf,
- die südwestliche und westliche Grenze gehen in Ackerfläche über,
- die südwestliche Grenze befindet sich in einem Abstand von etwa 1.100 m zur Bundesstraße,
- die westliche Grenze wird im Übergang zu Ackerflächen geprägt.
Das Plangebiet ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
24.07.2015 08:08:08 Bremer, Anika - Termin angelegt: 24.07.2015
24.07.2015 08:08:14 Bremer, Anika - mitverantw. Amt geändert: Fachbereich IV --> (offen)
24.07.2015 10:11:40 Schuhr, Volker - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Vermerk:
z. Ktn., Beschluss StV abwarten.
06.08.2015 16:08:42 Schuhr, Volker - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
06.08.2015 16:08:49 Schuhr, Volker - Status auf "Geprüft" gesetzt
06.08.2015 16:09:10 Schuhr, Volker - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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