28.07.2015 - 7 Flächennutzungsplan der Stadt Dassow (nördliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Vorlageentwurf, den Empfehlungen der Fachausschüsse sowie dem beigefügten Lebenslauf sprechen zunächst Herr Ploen und Herr Matzke.

Zu den sich aus der Beschlussfassung ergebenden Konsequenzen sprechen ferner Herr Mahnel und Herr Westphal.

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Beschluss:

Die Stadt Dassow hat den Bescheid zur Teilgenehmigung des Flächennutzungsplanes erhalten und ist in Widerspruch zur Entscheidung des Landkreises für die Bereiche in „Seestern“ Barendorf und Johannstorf gegangen.

Die Stadt Dassow hat Abstimmungen zur Vereinbarkeit der Ziele der Darstellung des Flächennutzungsplanes mit den Anforderungen der Genehmigungsbehörde geführt.

Im Ergebnis kommt die Stadt Dassow zu folgenden Entscheidungen:

 

  1. Johannstorf Wohnbauflächen

r die Wohnbauflächen wird eine Überprüfung der Auswirkungen auf das SPA-Gebiet vorgenommen und erneut der Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplanes für die Teilflächen gestellt.

Abstimmungsergebnis:

- Ja-Stimmen

10 Gegenstimmen

- Enthaltungen

 

  1. Schloss Johannstorf

a) Für das Schloss Johannstorf werden die Eingangsdaten für die Beurteilung der Betreibung und Entwicklung des Schlosses Johannstorf eingeholt. Auf der Grundlage der Eingangsdaten werden die Überprüfungen auf SPA-Verträglichkeit, insbesondere durch die Auswirkungen der Besucher beurteilt und bei Vereinbarkeit mit den Anforderungen zum Schutzziel und Schutzzweck des SPA-Gebietes erneut der Antrag auf Genehmigung der Teilflächen gestellt

Abstimmungsergebnis:

- Ja-Stimmen

10 Gegenstimmen

- Enthaltungen

 

b) unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 35 Abs. 4 BauGB (erhaltenswerte Bausubstanz als Denkmal) wird zukünftig bei Belassung der Flächen im Außenbereich ein Antrag auf Bau- und Nutzungsgenehmigung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

 

  1. Seestern“ Barendorf

r den Bereich „Seestern“ Barendorf werden weiterhin touristische Ziele und Ziele der Verbesserung der Versorgung und Infrastruktur untersucht. Voraussetzung ist die Vereinbarkeit der raumordnerischen Beurteilung des zuständigen Amtes für Raumordnung und Landesplanung mit der Beurteilung der Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan (Landkreis Nordwestmecklenburg). Durch den Vorhabenträger ist eine Pfung für die Errichtung der Pension vorzulegen mit den entsprechenden Nachweisen der Verträglichkeit des Vorhabens, um eine Entscheidung zur Berücksichtigung der Flächen im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Beherbergung, Versorgung und Infrastruktur für die Stadt Dassow vorzubereiten und zu begründen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

10 Ja-Stimmen

Unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses sind die entsprechenden Schritte einzuleiten.

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Realisierung 2

 

 

20.08.2015  15:09:26    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 30.09.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.08.2015  15:09:32    Schuhr, Volker  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

13.10.2015  08:20:55    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Ergänzungen zum Widerspruch FNP sind an den LK NWM verschickt worden.

 

13.10.2015  08:21:00    Kortas-Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

23.11.2015  14:27:19    Schuhr, Volker  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

23.11.2015  14:27:21    Schuhr, Volker  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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