03.09.2015 - 5 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erhält einstimmig Rederecht und erläutert die Planziele der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es soll eine Ausweisung als Sondergebiet SO erfolgen. Ausgleich findet intern und auf externen Flächen statt. Die externen Flächen sind für die Durchführung und Erhaltung rechtlich zu sichern.

Vorbelastete Flächen wurden gutachterlich untersucht und deren Ergebnisse mit den zuständigen Behörden des Landkreises abgestimmt. Ergebnis war, dass bei ausreichender Überdeckung der vorbelasteten Flächen eine Nutzung für den MC möglich ist.

Mit der Unteren Naturschutzberde ist der gutachterlich zu betrachtende Wirkungsradius auf Natura 2000 Gebiete abzustimmen.

Auf die Frage zur Mächtigkeit der Abdeckung der vorbelasteten Flächen sowie erforderliche Grundwasseruntersuchungen erfolgt bis zur Stadtvertretung eine Information.

Über Gutachten im Rahmen des Verfahrens wird auch die Schutzbedürftigkeit nach Art der Nachbarnutzung untersucht. Bei Nichtvorhandensein eines Bebauungsplanes wird die Art der regelmäßigen Nutzung des Nachbargebietes angenommen.

 

Herr Loos nimmt um 19:10 Uhr an der Sitzung teil.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung der    8. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow.
  2. Der Planbereich befindet sich westlich von Dassow Vorwerk und wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

Im Norden:durch eine Hecke und anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,

Im Westen:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Im Süden:durch den Zufahrtsweg,

Im Osten:durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.

Das Plangebiet ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

-          planungsrechtliche Vorbereitung des Sondergebietes für die Motocrossbahn nach § 11 BauNVO,

-          planungsrechtliche Vorbereitung und Sicherung von Ausgleichsflächen,

-          Sicherung der immissionsschutzrechtlichen Belange,

-          Nachweis der SPA-Verträglichkeit.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3827&TOLFDNR=55510&selfaction=print