08.09.2015 - 6 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Jörke Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro und bittet um Erteilung des Rederechts.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich den Aufstellungsbeschluss.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Schönberg westlich der Dassower Straße und wird in zwei Teilbereiche gegliedert.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-          dlich:durch eine Parkanlage,

-          dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-          westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung.

Der Teilbereich 2 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung,

-          stlich:durch die Dassower Straße,

-          dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhan-

denen Diskounters,

-          nordwestlich:durch die die 100m-Bahn der Schule.

2.Das Planungsziel für den Teilbereich 1 besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für die Herstellung privater und öffentlicher Stellplätze.

r den Teilbereich 2 besteht das Planungsziel in der Erweiterung der Baugrenze auf der Fläche der vorhandenen Verbundenen Haupt- und Realschule mit Grundschule.

3.Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

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Realisierung 2

 

 

21.09.2015  09:22:40    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 21.09.2015

Vermerk:

z. Ktn.

 

13.10.2015  08:11:08    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

zur Kenntnis genommen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3830&TOLFDNR=55530&selfaction=print