08.09.2015 - 8 Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jörke übergibt an Herrn Stickel die Leitung der Sitzung und verlässt aus Gründen des § 24 KV M-V den Beratungsraum (19:20 Uhr).

 

Herr Stickel übernimmt die Leitung und lässt über das Rederechtr Herrn Mahnel abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich die vorgesehene Planung.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt den nachstehenden Beschlussvorschlag mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:

  1. § 5 Abs. 5 ist zu ändern auf Möglichkeiten der Teilversiegelung der Zufahrten
  2. Das Wegegrundstück der Stadt ist als Zuwegung zu den hinter liegenden Grundstücken entsprechend darzustellen.
  3. Der Ausgleich hat auf den Flächen des Geltungsbereiches der Satzung zu erfolgen.

 

1.Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über den Entwurf zur Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und zugehöriger Begründung.

2.Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.

3.Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

5.Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

6.In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.

7.Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist mitzuteilen, dass bei der Aufstellung der Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Herr Jörke übernimmt wieder die Leitung der Sitzung (19:45 Uhr).

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Realisierung 2

 

 

21.09.2015  09:21:43    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 21.09.2015

Vermerk:

z. Ktn.

 

13.10.2015  08:12:25    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Beschluss der Stadtvertretung relevant.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3830&TOLFDNR=55532&selfaction=print