14.01.2016 - 5 Bebauungsplan der Hansestadt Lübeck 33.06.00 - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1.Die Stadt Dassow hat grundsätzlich zu den beabsichtigten Planinhalten des Bebauungsplanes 33.06.00 der Hansestadt Lübeck keine Bedenken und erteilt ihr Einvernehmen.

2.Die Stadt Dassow hält jedoch eine Festlegung für erforderlich, in welcher der Umfang der Wohnmobil-Nutzung (soweit aus dem Entwurf zu entnehmen, ganzjährig, ohne Festlegung einer Obergrenze) zugelassen wird, um daraus abgeleitet die Anzahl der zusätzlichen Strandnutzer (FFH-Gebiet) und Radfahrer (SPA-Gebiet) abzuschätzen. Darauf basierend muss eine Festlegung erfolgen, dass die im Entwurf schon allgemein erwähnte Beteiligung an Monitoring bzw. Erhaltungsmaßnahmen auch mit dem Nutzer der Wohnmobil-Fläche in einen städtebaulichen Vertrag (oder Adäquatem) zu regeln ist.

3.Hingegen besteht voraussichtlich kein Handlungsbedarf bzgl. Boots-Winterlagerplatz und Versorgungsanlage, weil der etwas höhere Besucherstrom aus Pötenitz und Umgebung zum Versorgungspunkt in etwa ausgeglichen wird durch eine etwas niedrigere Anzahl von Fahrten der Priwall-Bewohner und Gäste nach Dassow zwecks Einkaufen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3946&TOLFDNR=57400&selfaction=print