24.05.2016 - 6 Gestaltungssatzung Stadt Schönberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Jörke Herrn Kaupert und bittet sodann um Rederecht für Herrn Kaupert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Herr Jörke erteilt Herrn Kaupert das Wort. Herr Kaupert geht sodann ausführlich auf die von ihm erarbeitete Gestaltungsfiebel ein.

Im Nachfolgenden wird die Gestaltungsfiebel seitens der Mitglieder des Bauausschusses insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Festsetzungen einer Gestaltungssatzung betrachtet und erörtert. Dabei werden schwerpunktmäßig die folgenden Punkte angemerkt:

2.4. Geschossigkeit

Hier sollten zusätzlich dreigeschossige Gebäude zugelassen werden, z. B. Am Kalten Damm, Am Markt, An der Kirche und A.-Bebel-Straße.

3. Dächer

Hinsichtlich der Verwendung glasierter Dacheindeckungen bestehen seitens der Bauausschussmitglieder unterschiedliche Meinungen. Nebengebäude sollten auch als Gründach zulässig sein als Kannbestimmung. Gauben können auch aus Metall verwendet werden siehe Seite 12 Punkt 3.1. 1. Absatz, letzter Satz.

3.2. Dachentwässerung sollte gestrichen werden.

3.3. Hier wird die Thematik Dachflächenfenster und Solaranlagen diskutiert.

Zu den Punkten 5. und 6. werden insbesondere die Pflasterung und die Tore diskutiert und erörtert.

 

Herr Kaupert erläutert abschließend, dass die Gestaltungsfiebel auch zur Anwendung bzw. Handreichung für den Bauherrn dienen soll.

 

Herr Jörke dankt Herrn Kaupert für die ausführliche und umfangreiche Erarbeitung sowie die heutigen Ausführungen.

 

Der Bauausschuss wird die Gestaltungsfiebel als Grundlage zur Erarbeitung der Satzung weiter behandeln. Der konkrete Inhalt der Satzung, bezogen auf die einzelnen Geltungsbereiche wird noch eine umfangreiche Arbeit des Ausschusses erfordern.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4029&TOLFDNR=58965&selfaction=print