26.04.2016 - 11 Neubau einer Kindertagesstätte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 26.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:45
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird zunächst der Tagesordnungspunkt 12 – Neubau einer Kindertagesstätte – beraten.
Herr Götze erläutert den Sachverhalt.
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion unter Teilnahme aller Ausschussmitglieder.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses berichtet über die vorangegangene Beratung im Finanzausschuss. Dort wird für einen eigenen Bau ein zu großes Risiko gesehen. Der Finanzausschuss empfiehlt, die Vorlage zurückzustellen.
In der Diskussion wird überwiegend auf das finanzielle Risiko und eine weitere Belastung für den städtischen Haushalt bei einem eigenen Bau hingewiesen. Weiterhin wird auch ausgeführt, dass es für den derzeitigen Träger einen Verlust bedeuten könnte, sofern ein anderer Träger gesucht würde.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt:
Variante1:
Die Stadt Schönberg beauftragt einen Dritten mit dem Bau
(und ggf. der anschließenden Vermietung an einen Träger).
Vorteil/Nachteil:Die Stadt ist von der Bauausführung freigestellt.
Der Auftrag zur Vergabe an einen Dritten muss ausgeschrieben werden, es könnte ein weiterer zeitlicher Verzug entstehen - damit wäre das Erlangen von Fördermittel ist fraglich. Die Auswirkungen auf die Platzkosten sind zum jetzigen Zeitpunkt unbestimmt.
Variante 2:
Die Stadt sucht einen Träger, der eigenständig baut und die Einrichtung betreibt.
Vorteil/Nachteil:Hier wäre zumindest ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft erforderlich.
Ggf. müsste auch der Standort überdacht werden. Der Bau selbst obliegt dem Träger.
Variante 3:
Die Stadt baut selbst und vergibt an einen Träger.
Vorteil/NachteilEs ist die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden. Der Förderantrag wird unmittelbar nach Veröffentlichung der Richtlinie gestellt. Die Stadt kann das Bauvorhaben und die Baudurchführung begleiten. Über die Höhe der Miete kann die Höhe der Platzkosten zum Teil beeinflusst werden.
Die Abstimmung erfolgt in einem Wahlgang:
Abstimmungsergebnis HA:
Variante 10 Ja-Stimmen
Variante 25 Ja-Stimmen
Variante 30 Ja-Stimmen
Realisierung 2
09.05.2016 09:52:24 Lütgens-Voß, Anke
Termin angelegt: 09.05.2016
09.05.2016 11:10:23 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Inke Pristaff
Termin geändert: 20.05.2016
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
09.05.2016 11:10:26 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
27.09.2016 13:25:32 Pristaff, Inke
Vermerk:
zur Kenntnis genommen
27.09.2016 13:37:00 Pristaff, Inke
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
27.09.2016 13:37:05 Pristaff, Inke
Status auf "Erledigt" gesetzt
24.10.2016 15:04:16 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.10.2016 15:04:18 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt