30.06.2016 - 13 Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die Beschlussvorlage. Er geht insbesondere auf die Stellflächen ein und weist darauf hin, dass die jetzt vorhandenen Bäume zum Teil gerodet werden müssen. Hierfür ist ein entsprechender Ausgleich vorzunehmen. Die Genehmigung zur Rodung liegt in eigener städtischer Zuständigkeit.

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Beschluss:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Es ergeben sich:

-            zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-            teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus Planzeichnung - Teil A und Text - Teil B, als Satzung.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gliedert sich in 2 Teilbereiche.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-            nordöstlich:durch den äeren Rand der Lindenstraße,

-            dlich:durch die Parkanlage des Wohngebietes,

-            dwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-            westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 23.

Der Teilbereich 2 betrifft die Regionale Schule mit Grundschulteil in Schönberg, Dassower Straße 10 und wird wie folgt begrenzt:

-            nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 7-9,

-            stlich:durch die Dassower Straße,

-            dwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhandenen

Diskounters (Lidl),

-            nordwestlich:durch die 100m-Bahn des Schulsportplatzes.

4.Die Begründung wird gebilligt.

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

6.Die Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 für die Teilfläche 1 der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 zu berichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

 

Herr Stickel bittet Herrn Mahnel, mitzuteilen wie der Ausbau der Ausgleichsflächen zu überprüfen ist.

Herr Mahnel teilt hierzu mit, dass dieses in der Verantwortung der Stadt liegt. Zunächst sollten insbesondere die Ausgleichsflächen geprüft werden, die auch in öffentlicher Hand sind.

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Realisierung 2

 

 

28.07.2016  13:53:27    Horstmann, Klaus-Peter 

Termin angelegt: 28.07.2016

 

28.07.2016  16:54:08    Schuhr, Volker 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Termin geändert: 30.09.2016

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

28.07.2016  16:54:13    Schuhr, Volker 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

17.11.2016  12:32:07    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Bekanntmachung und somit Rechtskraft ist erfolgt.

 

17.11.2016  12:32:12    Kortas-Holzerland, Gesa 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

20.01.2017  08:13:26    Schuhr, Volker 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

20.01.2017  08:13:51    Schuhr, Volker 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Realisierung

Realisierung:

Bekanntmachung und somit Rechtskraft ist erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4056&TOLFDNR=59373&selfaction=print