20.10.2016 - 6 Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt beantragt Herr Matzke das Rederecht für die anwesenden Planungsbüros und des Investors.

Der Ausschuss stimmt einstimmig zu.

 

Herr Hufmann erläutert, dass aufgrund der geänderten Rechtsaufassung der Genehmigungsbehörde und den Wünschen der Bauherren die Dachneigungen und Traufhöhen für die Wohn-/Ferienhäuser (sogenannte Friesengiebel und Kapitänsgiebel u.a.) sowie die bisherige Festsetzung des Satteldaches um Krüppelwalmdach ergänzt werden und begründet dieses ausführlich.

 

Nach einer kurzen kontroversen Debatte wird folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt:

  1. r das in der Anlage dargestellte, etwa 2,9 ha große Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Dassow, gelegen südlich und südwestlich der Ortslage Barendorf und westlich der Seestraße, soll die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 nach den Maßgaben des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes.
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Im Rahmen der vereinfachten Änderung sollen Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften geändert werden, um die bauliche und gestalterische Zulässigkeit von bestimmten Giebel-, Gauben- und Dachformen (insbesondere Friesengiebel, Kapitänsgiebel sowie Krüppelwalmdach) zu konkretisieren. Die festgelegte Firstrichtung bleibt erhalten.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen

 

Herr Matzke dankt Herrn Hufmann und Herrn Anton r die Ausführungen.

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Realisierung 2

 

 

15.11.2016  15:49:49    Behrens, Folke 

Termin angelegt: 15.11.2016

 

24.11.2016  17:42:10    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Bekanntmachung erfolgt mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Entwurf ist zur Beschlussfassung in den Gremien.

 

24.11.2016  17:42:19    Kortas-Holzerland, Gesa 

Vermerk:

Bekanntmachung erfolgt mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Entwurf ist zur Beschlussfassung in den Gremien.

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