01.11.2016 - 8 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 01.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert umfänglich den Vorentwurf zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Dassow („Dassow – Schloss Lütgenhof“). Er geht dabei im Besonderen auf folgende Aspekte ein:
- die Ergebnisse der Beratungen der Fachausschüsse
- die Geschwindigkeits- und Lärmsituation in der Hermann-Litzendorf-Straße, unter anderem soll hier ein Smiley zur Geschwindigkeitsreduzierung angebracht werden
- eine Entlastungsstrecke für den abfließenden Verkehr – die Angelegenheit ist noch offen
- die Planung der vorgesehenen Wohnblöcke, diese ist unter Hinzuziehung des Vorhabenträgers noch zu präzisieren.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 für die Umnutzung und Erweiterung des Schlosses Lütgenhof zu einer privaten Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und
Psychoanalyse (Burnout, Depressionen etc.). - Das Plangebiet wird begrenzt:
nördlich:durch eine Parkanlage und das Gelände mit Garagen und Schuppen westlich des Ulmenweges,
östlich:durch den Ulmenweg,
südlich:durch die Bebauung am Ulmenweg südlich der Zufahrt zum Schloss und Parkanlage,
westlich:durch das Ufer der "Stepenitz".
- Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung vorzunehmen.
- Auf der Grundlage des Vorentwurfes ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
- Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Realisierung 2
10.11.2016 15:34:45 Kröplien, Anika
Termin angelegt: 10.11.2016
11.11.2016 11:17:53 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 30.12.2016
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
11.11.2016 11:17:57 Schuhr, Volker
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
17.11.2016 12:17:58 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Bekanntmachung ist erfolgt.
17.11.2016 12:18:05 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
10.04.2017 11:17:48 Schuhr, Volker
Status auf "Geprüft" gesetzt
10.04.2017 11:17:50 Schuhr, Volker
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,2 MB
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12,2 kB
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2,7 MB
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