29.11.2016 - 11 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Datum:
- Di., 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Hauptausschusses können den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zur 1. Änderung der Bewertungsrichtlinie nicht nachvollziehen – wie kann es sein, dass die Stadt Dassow einen Beschluss für das Amt Schönberger Land fassen soll, zumal die 1. Änderung der Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land am 24.11.2016 bereits vom Amtsausschuss beschlossen wurde?
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land zur Kenntnis. Die Angelegenheit ist lediglich in die Tagesordnung der Sitzung der Stadtvertretung aufzunehmen, soweit eine Beschlussfassung der Stadt Dassow zur Änderung der Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist von der Amtsverwaltung zu erläutern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
5 Ja-Stimmen
Anmerkung der Verwaltung:
Die Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land trifft Festlegungen zu der Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Amtes sowie seiner amtsangehörigen Gemeinden. Damit die Bewertung für die Stadt Dassow nach diesen Richtlinien erfolgen kann, ist eine Zustimmung der Stadtvertretung zur Bewertungsrichtlinie des Amtes Schönberger Land erforderlich. Dies wurde seinerzeit im Rahmen einer Prüfung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg angemerkt bzw. beanstandet. Die Stadtvertretung Dassow beschloss in ihrer Sitzung am 10.03.2015 unter TOP 13 bereits die „Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Städte und Gemeinden im Stand vom 01.01.2008“. Für den Fall, dass die Stadtvertretung Dassow die 1. Änderung zur Bewertungsrichtlinie nicht bestätigt, müssten seitens der Stadt eigene Festlegungen zur Erfassung und Bewertung getroffen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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35,1 kB
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