17.11.2016 - 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister tze berichtet, dass die Stadtvertretung im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 29.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst hat:

1.Die Stadt Schönberg stimmt zu, dass ein Schönberger Verein den Bau der Kindertageseinrichtung in der Lübecker Straße übernimmt und diese Einrichtung betreibt.

2.Die Beschlüsse zur Unterstützung des Bauherrn vom 04.06. 2015 werden präzisiert:
Zur Durchführung des Neubaus/Ersatzbaus der Kindertagesstätte „Regenbogen“ übernimmt die Stadt Schönberg eine Ausfallbürgschaft in Höhe der Baukosten abzüglich von 1.5000.000 €. Baukostensteigerungen übernimmt die Stadt Schönberg.

Das für den Neubau der Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück übergibt die Stadt dem Verein auf Basis eines Erbbaurechtes. Die Stadt Schönberg übernimmt die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4. Im Falle einer Förderung des Vorhabens wird der dafür ggfs. notwendige kommunale Kofinanzierungsanteil mit den durch die Stadt getragenen Planungskosten verrechnet.“

3In die Umsetzung der vorhandenen Planung sind das Jugendamt des Landkreises und die Stadt Schönberg ständig einzubeziehen. Zur Unterstützung der Bauherren stellt die Stadt Schönberg einen Sachverständigen zur Verfügung.

 

 

Die Stadt Schönberg stimmt dem Bau einer neuen Kindertageseinrichtung durch einen Träger zu. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Maßnahmen zur Aufstellung des entsprechenden B-Planes einzuleiten und mit dem Träger einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Der Aufstellungsbeschluss soll zeitnah gefasst werden.

 

 

Die Stadtvertretung Schönberg stimmt dem Einsatz von Städtebaufördermitteln als Modernisierungszuschuss für das Gebäude Kalter Damm 1 zu.

 

 

In Vorbereitung auf die nächste Stadtvertretung im November ist dem Sozial- und Hauptausschuss ein Konzept zur Ausgestaltung des Stadtfestes 2017 vorzulegen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu mit den Bewerbern vorab Gespräche zu führen. Das Budget für das Stadtfest 2017 incl. der verkehrsrechtlichen Maßnahmen soll nicht mehr als 10.000 € betragen.

 

 

Die Stadtvertretung legt für das Stadtfest 2017 den räumlichen Bereich auf den Marktplatz und den Kalten Damm bis zur Einmündung in die Amtsstraße fest.

 

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