08.12.2016 - 8 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 08.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Götze erläutert den Sachverhalt.
Es sprechen Herr Heinze, Herr Freitag und Herr Jörke zu den Abstandflächen der Anlagen und zum Repowering im Allgemeinen.
Zu den finanziellen Auswirkungen informiert Herr Götze, dass der Vorhabenträger die entstehenden Kosten der übernimmt. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die bisherige Darstellung von Sondergebietsflächen "Wind" aufgehoben werden. Anstelle der bisherigen Darstellung soll der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) als Ziel der Raumordnung ausgewiesene Windeignungsraum nachrichtlich gem. § 9 Abs. 6 BauGB in den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg übernommen werden. Die Stadt kommt damit dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB nach.
3.Bei der weiteren Planung ist die Sicherheit des Straßenverkehrs auf der B 104 sicherzustellen.
4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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703,4 kB
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