28.02.2017 - 6 Satzung der Stadt Dassow zur Verfahrensweise üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach einer kurzen Erläuterung des Sachverhaltes durch Frau Pahl erörtern die Mitglieder des Hauptausschusses eingehend den vorliegenden Entwurf der Wahlwerbesatzung für die Stadt Dassow. Bei der Beratung ergeben sich folgende noch zu klärende Aspekte:
- § 2 Pkt. 2.2: Hier ist es erforderlich, eine Formulierung für Befürworter und Gegner von Volks- und Bürgerentscheiden zu finden.
Frau Kröplien verweist in diesem Zusammenhang auf eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport zur Vorbereitung und Durchführung von Volksentscheiden aus dem Jahr 2015, aus der möglicherweise eine passende Formulierung abgeleitet werden kann. Frau Kröplien wird einen entsprechenden Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Verfügung stellen.
- § 2 Pkt. 2.3: Aufgrund von Bedenken, dass in der Stadt Dassow nicht genügend Stellflächen für Großflächenplakatschilder vorgehalten werden können, sollen die Sätze 4 und 5 ersatzlos gestrichen werden. Ist dies rechtlich unbedenklich?
- § 3 Pkt. 2: Zusätzlich (zu den Masten) sollen hier „Hinweisschilder“ aufgenommen werden.
- § 9: Ist in der Satzung nicht eine Höhe der Geldbuße fest zu schreiben?
- Ist es richtig, dass für jegliche Anbringung von Wahlwerbung eine Erlaubnis beantragt und durch das Amt Schönberger Land genehmigt werden muss?
- Was passiert, wenn die vorhandenen Werbeträger „voll“ sind und weitere Anträge auf Anbringung von Werbeplakaten gestellt werden? Besteht dann die Möglichkeit der Erweiterung der Werbeträgerflächen?
Frau Döbler stellt ergänzend die vom Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr empfohlenen Werbeträgerstandorte in Frage. Können sich die Wähler an den Standorten tatsächlich angemessen informieren (insbesondere im Vorbeifahren an den Kreuzungsbereichen an der B 105)?
Realisierung 2
16.03.2017 09:33:34 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 16.03.2017
16.03.2017 10:13:29 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich III
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Jens Hillbrecht
Termin geändert: 24.03.2017
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
16.03.2017 10:13:31 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
18.04.2017 11:04:03 Hillbrecht, Jens
Vermerk:
Wahlwerbesatzung ist zwischenzeitlich in Kraft. Weitere Standorte werden in einer 1. Änderungssatzung bekannt geben.
18.04.2017 11:04:09 Hillbrecht, Jens
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
18.04.2017 11:04:16 Hillbrecht, Jens
Status auf "Erledigt" gesetzt
21.08.2017 16:05:05 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
21.08.2017 16:05:33 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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58 kB
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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