04.07.2017 - 11 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB im Sanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 04.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Hauptausschusses diskutieren über die Höhe der Abschläge von den Ausgleichsbeträgen. Ferner halten die Mitglieder des Hauptausschusses die in der Vorlage genannten Termine zur Zahlung der Ausgleichsbeträge für nicht haltbar. Sie sind zur Beschlusslage vom 18.07.2017 zu kurzfristig.
Der Hauptausschuss bittet um Mitteilung zu den alten Abschlägen (August-Bebel-Straße) zur nächsten Stadtvertretung. Ferner soll die Tabelle der Ausgleichsbeiträge aus dem Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen:
Die Stadt Schönberg beschließt die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich des Sanierungsgebietes flächendeckend vorzubereiten und fordert die Amtsverwaltung auf, mit den betroffenen Grundstückseigentümern nach Möglichkeit freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB abzuschließen.
Für die Ablösevereinbarungen dient als Grundlage das Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg über die Sanierungsendwerte und Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet der Stadt Schönberg, in dem der jeweilige Ausgleichsbetrag grundstücksscharf ermittelt wurde.
Im Ersatz und zur Vereinfachung werden folgende pauschale Abschläge vom gutachterlich ermittelten Ausgleichsbetrag in Abhängigkeit einer zügigen Zahlung des Ausgleichsbetrages festgelegt:
Zahlung Ausgleichsbetrag: | Abschläge vom Ausgleichsbetrag |
Bis 31.08.2017 | 7,0% |
Bis 15.10.2017 | 4,0% |
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Für Zahlungen nach dem 15.10. 2017 werden keine Abschläge vom ausgewiesenen Ausgleichsbetrag mehr gewährt.
Realisierung 2
12.07.2017 09:34:09 Lehmann, Frank
Termin angelegt: 12.07.2017
12.07.2017 11:16:44 Schuhr, Volker
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Volker Schuhr
22.11.2017 09:52:52 Schuhr, Volker
federf. Amt geändert: Fachbereich IV --> Fachbereich III
bearb. Amt geändert: Fachbereich IV --> Fachbereich III
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
22.11.2017 09:52:56 Schuhr, Volker
Status auf "Geprüft" gesetzt
22.11.2017 09:53:02 Schuhr, Volker
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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633,2 kB
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