13.02.2018 - 6.2 Durchlässe

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Wortprotokoll

Es soll geprüft werden, wer die Durchlässe wartet.

Anmerkung der Verwaltung:

r Brücken und Durchlässe sind gesetzliche Prüfintervalle vorgeschrieben. Mit der Prüfung werden entsprechende Gutachter bzw. Büros beauftragt.

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