25.09.2018 - 5 Bericht des Bürgermeisters und Aussprache

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Götze berichtet wie folgt:

Gemeindefusion

r zu erwartende Gemeindefusionen hat der Landkreis eine Handreichung erarbeitet, nach welcher Gemeindefusionen vorzubereiten sind. Die Gemeindevertretung Lockwisch und die von der Stadt eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Bürgermeister, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden haben sich an diesem Leitfaden orientiert und in Zusammenarbeit mit der unteren Rechtsaufsicht des Landkreises und der Amtsverwaltung einen Gebietsänderungsvertrag entworfen. Dieser Vertragsentwurf muss der Bevölkerung zur Kenntnis gebracht werden, ehe er in den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Diese Schritte haben beide Gemeinden bisher eingehalten, so dass der erarbeitete Vertragsentwurf nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Bei dieser Fusion zwischen zwei Gemeinden geht es nicht um ein finanzielles Geschäft oder um eine „Maßnahme betriebswirtschaftlicher Art“. In erster Linie ist es ein politischer Vertrag zur Gestaltung des zukünftigen Lebens in den betroffenen Kommunen. Ein positiver finanzieller Aspekt wird sich für die größere Gemeinde erst zu einem späteren Zeitpunkt ich schätze nach 2-3 Jahren einstellen. Was aber nach meiner Ansicht eine Sofortwirkung bringt ist die Tatsache, dass auf Grund der höheren Einwohnerzahlen der Wert unserer Kommune im Amt, dem Kreis und dem Land einen höheren Stellenwert bekommt. Auch eine Senkung des Verwaltungsaufwandes im Amt Schönberger Land ist eine Folge von Gemeindefusionen. Allerdings wird dies noch nicht bei einer solchen Maßnahme deutlich. Nach den Beschlussfassungen der städtischen Gremien muss dieser Vertrag die Zustimmung vom Amtsausschuss und dem Kreistag erhalten, ehe er umgesetzt werden kann. Nach den Beschlussfassungen und den Zustimmungen der genannten weiteren Gremien können bei den Landesbehörden Anträge auf weitere finanzielle Zuweisungen und Unterstützungen gestellt werden. Dies ist auch vorgesehen.

Am Rande bemerkt und das nicht nur für die mögliche Fusion der Stadt Schönberg mit der Gemeinde Lockwisch, nach den Kommunalwahlen 2019 wahrscheinlich am 26.05.2019 wird es keine Möglichkeiten mehr geben, derartige Prozesse finanziell zu unterstützen.

Es besteht damit die Möglichkeit, Gemeinden, die nicht oder nur bedingt zukunftsfähig sind größeren Gemeinden per Erlass zuzuschlagen. Die Stadt Schönberg ist bereit, auch mit weiteren Gemeinden über einen Zusammenschluss zu verhandeln, wenn diese es wünschen. Hinsichtlich der finanziellen Bedeutung einer bzw. der Gemeindefusion bitte ich die Anlage zum Bericht zur Kenntnis zu nehmen, der von der Kämmerei gefertigt wurde.

 

Breitbandausbau

Den Medien war zu entnehmen, dass der Breitbandausbau mit Glasfaserkabeln in Verantwortung des Kreises beginnt. Die Firma Wemacom erhielt dafür in unserem Landkreis den Auftrag. In den nächsten Tagen und Wochen wird diese Firma sich den Einwohnern vorstellen und Verbindung mit allen betroffenen Grundstückeigentümern aufnehmen. Die Mitteilungen in den Medien hinsichtlich der Kosten und Folgen des Ausbaus lassen zahlreiche Fragezeichen aufkommen. Wir sollten uns die Fragen notieren und bei den Versammlungen, welche die Wemacom durchführt zur Sprache bringen.

 

Baumaßnahmen

Nach einem Zeitplan des Landkreises soll am 22.10. mit dem Bau der restlichen Erschließungsstraße die noch fehlenden 97 m im Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ begonnen werden. Als Fertigstellungstermin wurde der 31.03.2019 avisiert. Möglicherweise kann es dabei jahreszeitlich bedingte Verschiebungen geben. Wichtig aber ist, dass diese Straße fertig gestellt wird und damit dann auch die im Bereich befindlichen Restflächen.

 

Folgende Baumaßnahmen wurden beantragt und erhielten das gemeindliche Einvernehmen:

Bau eines Einfamilienhauses in der Bahnhofstraße, Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich B-Plan 001 Feldstraße, Bau von Carports in der Feldstraße und der Bahnhofstraße.

Die Prüfung der Anträge durch das Bauamt ergab, dass keine rechtlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen durch diese Anträge missachtet werden, also kein Grund für das Versagen der Anträge gegeben ist. Für die Umgestaltung einer Werbeanlage für den REWE-Markt an der Einfahrt zu selbigem habe ich vermerken lassen, dass dieses Schild höher zu setzen sei, so dass die Sicht auf den Querverkehr in der Dassower Straße beim Verlassen der Marktzufahrt nicht beeinträchtigt wird.

 

Mit dem Straßenbauamt Schwerin wurde abgestimmt, dass die Stadt Schönberg die Planung - Ausführung der Sanierung der Ratzeburger Straße - übernimmt und die Kosten durch den Straßenbaulastträger das Straßenbauamt Schwerin übernommen werden. Ansonsten wäre das Landesamt nicht in der Lage, die Sanierung dieser Straße in absehbarer Zeit zu realisieren.

 

Die Reparatur der Einrichtungen für den Schulsport im Jahnstadion wurde beendet. Aus meiner Sicht sind damit wieder normale Bedingungen für den Schulsport vorhanden.

 

tigkeit der Amtsverwaltung

Nach einer konkreten Analyse der personellen Besetzung der Amtsverwaltung wurde der Bestand der Mitarbeiter erhöht. Damit verfügt unsere Amtsverwaltung über ausreichend Personal. Damit in Verbindung wurden die Arbeitsaufgaben für die Mitarbeiter neu definiert, so dass eine Phase der Einarbeitung zwangsläufig gegeben sein muss. Weiterhin kommt hinzu, dass auf Grund brandschutzrechtlicher Forderungen die Räumlichkeiten der Verwaltung Am Markt 15 nur noch eingeschränkt nutzbar sind, was wiederum zur Beeinträchtigung der Arbeit des Amtes führt. Dies erwähne ich nur, damit Verständnis dafür aufgebracht wird, wenn in den nächsten Tagen nicht alle Anliegen sofort bearbeitet werden können.

Teile des Fachbereiches II mmerei werden bis morgen nach Dassow umziehen, der andere Teil folgt wenigen Tagen.

 

 

Herr Heinze bedauert, dass nach wie vor das Land die Entschuldung von Gemeinden bei Fusionen nicht generell fördert. Ferner spricht er die Personalsituation beim Amt an. Mit Blick auf den Bereich der Gebäudewirtschaft bemängelt Herr Heinze den häufigen Personalwechsel.

Herr Stange äert nochmals sein Unverständnis für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7. Er verweist auf die bestehenden Fristen. Ferner sind die durch den Hauptausschuss vorgenommenen Änderungen kein Hinderungsgrund in der weiteren Beratung.

Herr Stickel äert ebenfalls sein Bedauern über die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7. Nach Auffassung von Herrn Stickel hätte zumindest eine Beratung auch mit den vorgenommenen Änderungen aus dem Hauptausschuss erfolgen können.

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