27.09.2018 - 6 Überplanmäßige Ausgabe für das Produkt 21502 - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum Sachverhalt der Vorlage ergibt sich eine rege Diskussion. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es noch offene Forderungen aus den Jahren 2015-2017 gibt. Ferner ist unklar, wann die Gemeindevertretung über die Anträge zur Übernahme des Schullastenausgleichs für die Schulen in Boltenhagen, Klütz und Rehna entschieden hat. Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichszahlungen für diese Schulen in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt wurden, insofern ist auch gleich die Planung 2019 diesbezüglich zu kontrollieren.

 

Herr Gutschke spricht ferner an, dass der Schulausschuss eine Information über die Entwicklung der Schülerzahlen von 2013 bis 2019 (Planung) beantragt.

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.153,47 €.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Information des Fachbereiches I zum Sachverhalt:

Lt. § 45 Absatz 1 Satz 1 des Schulgesetzes M-V besteht mit dem Übergang in die weiterführenden Schulen nach Maßgabe der Eignungsvoraussetzungen, die durch oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegt sind, zu einem Stichtag Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers. Von dieser Wahl haben die Erziehungsberechtigten des Schülers, der die Regionale Schule in Klütz besucht, Gebrauch gemacht.

 

Im Fall des Schülers, der 2015/2016 in die Grundschule Boltenhagen eingeschult worden ist und 2016/2017 dann die zweite Klasse besuchte und immer noch besucht, gab es in 2014 ein Ablehnungsbeschluss der Gemeindevertretung Selmsdorf. Dieser Beschluss wurde durch die Widerspruchsbehörde des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg -Vorpommern mit Widerspruchsbescheid vom 19.01.2015 aufgehoben.

 

In beiden Fällen wurden die Kosten in der Haushaltsmittelplanung 2016/2017 und 2018 nicht berücksichtigt. Für die kommenden Haushaltsjahre sind die Ausgaben einkalkuliert.

 

Vom Amt Rehna wurde ein Schüler, der seit Februar 2018 die Schulwerkstatt besucht, in Rechnung gestellt. Bei der Schulwerkstatt handelt es sich um eine Einrichtung, in der Schüler  mit langanhaltenden schulaversiven Verhalten oder bei denen z. B. Gefährdung der Vollzeitschulpflichterfüllung besteht, beschult werden. Der Besuch dieser Schule wird durch einen Beschluss vom Landkreis NWM festgelegt.

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Realisierung 2

 

 

30.10.2018  10:49:39    Lütgens-Voß, Anke 

Termin angelegt: 31.10.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

30.10.2018  10:49:43    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

13.11.2018  09:50:26    Wolf, Annett 

Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Zur Kenntnis genommen.

 

13.11.2018  09:50:35    Wolf, Annett 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

13.11.2018  12:02:25    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.11.2018  12:02:29    Lütgens-Voß, Anke 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4631&TOLFDNR=68959&selfaction=print