27.09.2018 - 9 Sonstiges

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Wortprotokoll

Bericht/Fragenkatalog des Bürgermeisters

-       Herr Kreft berichtet über die Anlage eines Teiches im Feld des Windparkbereiches-Sülsdorf sowie über die Weiterführung der Ökomaßnahme durch den zuständigen Fachbereich. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass mit wenig Ökopunkten zu rechnen sei.

-       In Teschow wird die 825 Jahrfeier vorbereitet, insbesondere eine Änderung im Angerbereich, Bepflanzungen und Bänke.

-       In Lauen ist eine Geschwindigkeitsmessung durch den Landkreis NWM erfolgt. Frau Streckert berichtet, dass die Messung jedoch erst nach 8 Uhr erfolgt, hier wäre eine Geschwindigkeitskontrolle vor 8 Uhr zur Hauptberufsverkehrszeit erforderlich. Ferner hat der Lkw-Verkehr arg zugenommen. Die Straße ist hierfür nicht ausgelegt, es gibt keine Ausweichmöglichkeiten.

-       Zarnewenz: Die Zustimmung des Forstamtes ist erfolgt, die aufgeforstete Fläche ist entsprechend geschützt.

-       Die in Teschow abgebauten Spielgeräte werden in Zarnewenz wieder aufgebaut, ein Zaun gesetzt und ein Wall aufgefüllt.

Die Abnahme des Spielplatzes ist am 17.10.18 erfolgt.

-       Breitbandversorgung WEMACOM die Planungsphase endet für den Amtsbereich am 31.08.2019, hierzu wird eine Einwohnerversammlung angeregt, an der u.a. auch die Stadtwerke und Telekom teilnehmen um ihr Konzept vergleichsweise zur WEMACOM darzustellen und den Einwohnern Fragen zum Wechsel beantworten zu können. Hierzu wird jedoch vorab eine gesonderte Gemeindevertretersitzung angeregt, zu der die 3 Anbieter und der zuständige Sachbearbeiter des Landkreises einzuladen sind.

-       Gewerbegebiet Kurzstucken: Es werden 2 Varianten der Landgesellschaft über die Aufteilung bzw. Belegung der Gewerbefläche zur Information vorgelegt. Hierzu entwickelte sich eine ausführliche Diskussion über die Gestaltung und Aufteilung des Gebietes und losgelöst davon die Parkplatzproblematik, der Verbindungsweg von der Bushaltestelle zum Gewerbegebiet. Abschließend wird erwähnt, dass eine Planung nur für verbindliche Reservierungen von Firmen erfolgt. Im jeweiligen Kaufvertrag ist eine Bebauungsverpflichtung für einen noch zu bestimmenden Zeitraum sowie eine Mehrerlösklausel für den Weiterverkauf des Grundstückes innerhalb einer ebenfalls noch zu benennenden Zeit aufzunehmen.

-       Errichtung volle Halbtagsschule: Hier sind die Beschlüsse rechtzeitig gefasst worden.

-       Herr Kreft informiert weiterhin über die brandschutztechnische Sanierung der Schule und der Gestaltung des Schulhofes. Das Gesamtkonzept liegt derzeit immer noch bei der Denkmalschutzbehörde zur Prüfung vor. Gemäß Auskunft des Fachbereiches werden die in 2018 geplanten Haushaltsmittel auf 2019 übertragen, da die Ausführung der Sanierungsarbeiten in diesem Haushaltsjahr nicht mehr realisiert werden können.

-       Es wird eine Information zur Abarbeitung der Beschlüsse hinsichtlich der Unterbringung bzw. Stellplätze für die FFW-Fahrzeuge erwünscht.

-       Ferner informiert Herr Kreft über die ökol. Maßnahme Hof Selmsdorf, Klarstellung zur Ergänzungssatzung zur Abrundung Hof Selmsdorf sowie zur Gestaltungssatzung Teschow.

-       Der Stand zum Thema „Grenzenlos von Lübeck nach Boltenhagen“ ist derzeit unverändert.

-       Die Anfrage der BFS-Fraktion hinsichtlich Verkehrssicherungen, Banketten wurde seitens der Verwaltung beantwortet.

-       Herr Kreft berichtet, dass der Schaden am Fahrzeug der Gemeindearbeiter behoben und die Kosten durch den KSA übernommen wurden. Das neue Fahrzeug für die Gemeindearbeiter kommt im Oktober 2018, das alte Fahrzeug soll verkauft werden.

 

-       Ferner ergibt sich eine Diskussion darüber, dass die Gemeindearbeiter die Pausenzeiten nicht einhalten, durcharbeiten und somit 30 Minuten früher ihren Dienst beenden. Hierzu wird eine Information der Verwaltung hinsichtlich der Belehrung über Einhaltung von Pausenzeiten erbeten.

 

Hinweis der Verwaltung, FB I:

Es erfolgt eine jährliche Information und Belehrung über die Einhaltung von Pausenzeiten in Form einer Umlaufmappe, die u.a. das Arbeitszeitgesetz, in dem die Pausenzeitfestlegung geregelt ist, beinhaltet. Hiernach ist nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten und nach 9 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 45 Minuten einzulegen. Die Mitarbeiter müssen auf dieser Umlaufmappe jährlich dafür unterschreiben, dass sie diese Hinweise und Anweisungen zur Kenntnis genommen haben.

 

-       Ferner soll der Winterdienst nunmehr durch die Gemeindearbeiter abgedeckt werden. Hierzu ergeben sich mehrere Fragen: Welche Änderungen resultieren hieraus: Rufbereitschaft, Nachtzuschläge, Ergänzung der Arbeitsverträge? Es wird um eine Information der Verwaltung hierzu gebeten.

Information der Verwaltung:

Zur Erarbeitung der Änderungsverträge sind zuvor Anweisungen bzw. Angaben der Gemeinde, insbesondere zur Zahlung von Rufbereitschaft als Pauschale für die Wintermonate oder aber nach Einzelaufstellung bei Glätte/Schneefall usw. erforderlich. Diese Punkte können zuvor vorab im Fachbereich I durch den Bürgermeister abgeklärt werden.

 

-       Instandhaltung Ausgleichsflächen: Termin hierfür Oktober 2018

-       Poolbefüllung: Der Verbrauch für die Befüllung aus Hydranten ist zu ermitteln. Die Kosten sind zu erstatten.

 

-       Herr Kniep berichtet, dass die Schulstraße morgens durch falsch parkende Autos ständig blockiert ist. Herr Kreft äert hierzu, dass man kaum Einfluss auf diese Situation hat, es wird jedoch vermehrt durch das Ordnungsamt in diesem Bereich geahndet.

Auch im Bereich der Hinterstraße ist die Parkplatzsituation ungeklärt, einzige Möglichkeit bieten hier Parkplätze in Bereich des Kirchengeländes.

 

-       Herr Gutschke hinterfragt, ob die in 2018 geplanten Maßnahmen noch in 2018 abgearbeitet werden. Hierzu muss mitgeteilt werden, dass es nur teilweise zu einer Abarbeitung in 2018 kommen wird, da einerseits der Haushalt erst im Juli 2018 genehmigt wurde und andererseits die Firmen in diesem Jahr keinen Kapazitäten zur Ausführung der Aufträge haben. Es wurden bzw. werden in einigen Bereichen Aufträge in 2018 erteilt und die Mittel somit blockiert. Diese Aufträge werden, sofern eine Abarbeitung in 2018 nicht realisierbar ist, ins neue Haushaltsjahr 2019 übernommen und die Ansätze übertragen.

 

-       Abschließend erfolgt eine rege Diskussion zur Rückerstattung der Straßenausbaubeiträge aufgrund der verlorenen Klage. Hier wird um eine Information über die zu erwartenden Erstattungsbeiträge gebeten.

 

Information der Verwaltung:

Die Abarbeitung der Erstattungsansprüche ist abgeschlossen. Es ergaben sich hieraus Erstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 20.485,15 €. Die Zahlungen konnten im Rahmen des Deckungskreises getätigt werden.

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