25.04.2019 - 15.4 Abstandflächen Windkrafträder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 25.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Realisierung 2
06.06.2019 11:29:34 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 06.06.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
11.06.2019 11:13:07 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Inke Pristaff
Termin geändert: 28.06.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
cc Frau Kortas-Holzerland
11.06.2019 11:13:10 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
20.06.2019 16:34:01 Pristaff, Inke
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
20.06.2019 17:02:32 Pristaff, Inke
Status auf "Erledigt" gesetzt
20.06.2019 17:02:52 Pristaff, Inke
Vermerk:
t
20.06.2019 17:03:10 Pristaff, Inke
Vermerk:
ttt
20.06.2019 17:06:46 Pristaff, Inke
Vermerk:
aut Auskunft vom StALU: In MV gibt es keine pauschalen Abstände für WKA im Außenbereich zur Wohnbebauung. Zwar sind zur Ausweisung von Eignungsgebieten pauschale Abstandskriterien zu Wohnbebauungen erstellt worden, für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren eines Einzelvorhabens können jedoch keine pauschalen Abstände herangezogen werden. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich anhand konkret zu ermittelnder Wirkmechanismen wie etwa der Emission von Schall oder dem Schattenwurf.
Gem. § 9 FStrG gilt in einem Abstand von 20m zu Bundesstraßen bzw. 40m zu Bundesautobahnen ein Anbauverbot. In einem Abstand von 40m zur Bundesstraßen bzw. 100m zur Bundesautobahnen bedarf die Genehmigung einer Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde ( Straßenbauamt Schwerin). Die Zustimmung darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung nötig ist. Dies müsste dann separat für das konkrete Vorhaben geprüft werden.
24.06.2019 10:17:35 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.06.2019 10:17:37 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
Auf Anfrage teilte uns das STALU als Genehmigungsbehörde mit :
In MV gibt es keine pauschalen Abstände für WKA im Außenbereich zur Wohnbebauung. Zwar sind zur Ausweisung von Eignungsgebieten pauschale Abstandskriterien zu Wohnbebauungen erstellt worden, für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren eines Einzelvorhabens können jedoch keine pauschalen Abstände herangezogen werden. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich anhand konkret zu ermittelnder Wirkmechanismen wie etwa der Emission von Schall oder dem Schattenwurf.
Gem. § 9 FStrG gilt in einem Abstand von 20m zu Bundesstraßen bzw. 40m zu Bundesautobahnen ein Anbauverbot. In einem Abstand von 40m zur Bundesstraßen bzw. 100m zur Bundesautobahnen bedarf die Genehmigung einer Zustimmung durch die oberste Landesstraßenbaubehörde ( Straßenbauamt Schwerin). Die Zustimmung darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung nötig ist. Dies müsste dann separat für das konkrete Vorhaben geprüft werden.