10.01.2019 - 7.6 Schülerbeförderung

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Wortprotokoll

Eine Familie der Gemeinde Lüdersdorf wandte sich an Herrn Abel. Herr Abel schildert den Sachverhalt der Familie. Kinder mit einem Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz, welches meist der Fall bei Eltern in Trennung ist, werden durch den zuständigen Busbetrieb (NAHBUS) bei der Schulbeförderung nur kostenfrei zum und vom Hauptwohnsitz befördert. Nach den Tarifbestimmungen von NAHBUS ist es dem Schüler jedoch möglich, nach 14 Uhr, den Bus kostenfrei zu nutzen. Somit können die Schüler erst nach 14 Uhr ihren Nebenwohnsitz kostenfrei anfahren.

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