29.10.2019 - 7 Neufassung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 29.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Korn erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Oeser stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Aufwandsentschädigungen gem. § 13 der Hauptsatzung in Höhe von 90 % der Höchstsätze festzulegen. Für den Fall einer Festsetzung in Höhe der Höchstbeträge beantragt er die namentliche Abstimmung.
Herr Korn beantragt für die KWG die Streichung des § 12 (Gleichstellungsbeauftragte) sowie in § 14 Abs. 3 S. 3 und alle nachfolgenden Sätze zu streichen (Nutzung von Schaukästen).
Herr Freitag beantragt eine Unterbrechung der Sitzung.
Die Sitzung wird von 19:40 Uhr bis 19:42 Uhr unterbrochen.
Herr Freitag beantragt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe von 100 % (Höchstsätze). Die Festsetzung wird insbesondere mit der hohen Belastung der ehrenamtlich Tätigen begründet, insbesondere Bürgermeister und Stellvertreter.
Herr Oeser erinnert daran, dass die Stadt Schönberg ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten musste.
Herr Bürgermeister Korn stimmt sodann über die Anträge ab.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Streichung des § 12 (Gleichstellungsbeauftragte).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
17 Ja-Stimmen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Streichung in § 14 Abs. 3 S. 3 ff. (Nutzung von Schaukästen).
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
2 Enthaltungen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe von 90 % der Höchstbeträge.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
10 Gegenstimmen
- Enthaltungen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe der Höchstbeträge.
Abstimmungsergebnis:
namentlich | Abstimmung |
Herr Behrens | Nein |
Herr Busse | Ja |
Herr Callies | Nein |
Frau Eggert | Ja |
Herr Freitag | Ja |
Herr Hauser | Ja |
Herr Heinze | Ja |
Herr Jörke | Nein |
Herr Kappel | Nein |
Herr Korn | Ja |
Herr Lange | Nein |
Herr Lau | Ja |
Herr Oeser | Nein |
Herr Schlaberg | Ja |
Frau Schoodt | Nein |
Herr Schwabe | Ja |
Herr Zwiebelmann | Ja |
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
7 Gegenstimmen
- Enthaltungen
Herr Bürgermeister Korn spricht ferner die Festsetzung von Wertgrenzen im Zusammenhang mit Beschaffungen und Vergaben an. Hier insbesondere die Unterzeichnung in Form der Verpflichtungserklärung. Dazu sind in § 11 Abs. 3 Beträge enthalten.
Herr Heinze schlägt vor, diese Beträge wie folgt zu erhöhen: 2.500,00 EUR für einmalige und 500,00 EUR für wiederkehrende Verpflichtungen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, in § 11 Abs. 3 die Wertgrenzen wie folgt festzulegen:
2.500,00 EUR für einmalige Verpflichtungen und 500,00 EUR pro Monat wiederkehrende Verpflichtungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit
17 Ja-Stimmen
Sodann lässt Herr Bürgermeister Korn über die geänderte Hauptsatzung insgesamt abstimmen.
Realisierung 2
11.11.2019 11:41:06 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 11.11.2019
federf. Amt: Fachbereich I
federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß
13.11.2019 11:38:04 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
13.11.2019 11:38:08 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.12.2019 15:28:24 Lütgens-Voß, Anke
Termin geändert: 31.12.2019
07.04.2020 14:35:01 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
07.04.2020 14:35:42 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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112,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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329,8 kB
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