12.12.2019 - 6 Gemeindliche Finanzierung der Kindertagesförder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 12.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Bentin erklärt dazu, dass die Gemeinde durch die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V ab dem 01.01.2020 einen Pauschalbetrag für einen Platz in einer Kindertagesstätte zahlt unabhängig davon, ob es sich um einen Krippen- Kindergarten- oder Hortplatz und Ganztags- oder Teilzeitplatz handelt. Für das Jahr 2020 wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 149,33 € und für das Jahr 2021 in Höhe von 152,76 € festgelegt.
Realisierung 2
23.01.2020 15:37:27 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 23.01.2020
federf. Amt: Fachbereich I
federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß
23.01.2020 16:21:46 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
23.01.2020 16:21:49 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
23.01.2020 16:21:53 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt