19.12.2019 - 6 Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 19.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert die vorliegenden Unterlagen. Der 2 m Verkehrsstreifen im Bereich der Satzung wurde zwischenzeitlich gesichert.
Herr Fenner informiert, dass der MOKWi Ausschuss über das Verkehrskonzept Rosenhagen beraten hat und Maßnahmen vorschlägt. Eine Verkehrsberuhigung wurde dort einstimmig beschlossen.
Unter Berücksichtigung einer optischen Einengung der Verkehrsstraße, sollen Carports und Nebengebäude nicht vor die Baugrenzenlinie zur Erschließungsstraße treten.
Im Weiteren soll die Baugrenze wie bisher einen Abstand von 6 m zur Erschließungsfläche haben und verschiebt sich somit um 2 m. Voraussetzung ist die Zustimmung der betroffenen jeweiligen Eigentümer in der Satzung.
Unter Beachtung vorstehender Änderungen erfolgt nachfolgend die Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung.
Beschluss:
- Der von der Stadtvertretung am 25. April 2017 beschlossene Satzungsbeschluss (VO/4/0472/2017-1) für die Ergänzungssatzung Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich Straße des Friedens wird hiermit aufgehoben.
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit Beschluss vom 25. April 2019 geprüft. Dieser Beschluss wird gemäß der Anlage 1 des hier vorliegenden Beschlusses unter Beachtung des Abwägungsgebotes für einige Stellungnahmen aktualisiert und angepasst. Den aktuellen Abwägungsvorschlag und das aktuelle Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Für ungeänderte Teile der Abwägung gilt der Beschluss vom 25. April 2019 weiterhin.
Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich der Straße des Friedens, bestehend aus Planzeichnung und Text- inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Rosenhagen und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch das bebaute benachbarte Grundstück "Straße des Friedens 2",
- im Nordosten: durch die "Straße des Friedens",
- im Südosten: durch die Wegeparzelle, die nordwestlich an das
bebaute benachbarte Grundstück "Straße des Friedens 1" angrenzt und
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Schönberger Land eingestellt ist.
Realisierung 2
22.01.2020 13:06:03 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 22.01.2020
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
24.01.2020 11:14:35 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
24.01.2020 11:14:40 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
24.01.2020 11:14:45 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
30,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
533,1 kB
|