28.01.2020 - 14 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Erledigt 24.04.2020
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lietz erklärt sich i.S.d. § 24 KV M-V für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.
Herr Matzke erklärt, dass die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes südlicher Teil grundsätzlich vom Landkreis Nordwestmecklenburg genehmigt wurde. Allerdings wurden diesseits ergänzende Informationen zum Lärmgutachten gefordert.
Der Lärmgutachter wurde im Januar entsprechend tätig - das Ergebnis liegt nunmehr vor.
Herr Maase beantragt eine Unterbrechung der Sitzung zum Zwecke der Beratung mit den übrigen Mitgliedern der CDU-Fraktion.
Zu dem Antrag des Herrn Maase herrscht Einvernehmen seitens der Stadtvertretung, sodass die Sitzung von 20:14 Uhr bis 20:23 Uhr unterbrochen wird.
Im Anschluss wird über die Beschlussvorlage VO/4/0146/2020 abgestimmt.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, die Maßgabe (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) aus der Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 08.11.2019 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow, ohne Aktenzeichen, Grevesmühlen, 08.11.2019, wie folgt zu behandeln:
Erfüllung der Maßgabe Teil 1
Die Abwägung zu Punkt 7.2 wird ergänzt, um die Bedenken, dass von einer zu geringen Zahl an Fahrzeugen ausgegangen wird, auszuräumen.
Die Abwägung wird dahingehend ergänzt: Die Lärmprognose weist die verschiedenen Nutzungsvarianten aus, die für das Planverfahren mit der Stadt Dassow und mit dem MC Dassow abgestimmt wurden und beinhaltet die zulässige Anzahl der Fahrzeuge sowie die damit verbundene Betriebszeit, die für die am Standort vorhandenen Verhältnisse zulässig sind.
Die Sicherstellung des beantragten und gutachterlich beurteilten Betriebszustandes liegt beim Betreiber der Anlage. Eine Nutzung außerhalb der beantragten Betriebszeiten ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einzäunung) zu unterbinden. Im Gutachten wurden unterschiedliche Immissionsquellen betrachtet. Verkehrs- und Parkflächen wurden neben den hohen Geräuschpegeln der Motorräder betrachtet.
Erfüllung der Maßgabe Teil 2
In Erfüllung der Maßgabe Teil 2 werden die Abwägungsergebnisse unter 7.2
dahingehend ergänzt, dass Aussagen zu Lärmspitzen (an Steigungskuppen) ergänzt werden. Entsprechend gutachterlicher Ausführungen wird die Abwägung dahingehend ergänzt. Die Emissionswerte der VDI 3770 wurden an verschiedenen Motocross-Anlagen gemessen und beinhalten die typischen Bahneigenschaften mit hügeligem Rundkurs. Die Basis für die Berechnung der Beurteilungspegel sind die Schallleistungspegel, die nach dem Taktmaximalpegelverfahren1 (siehe unten) ermittelt wurden. Dabei wird die Lästigkeit von kurzzeitig stark schwankenden Geräuschen (Impulshaltigkeit) berücksichtigt. Die angesprochenen Situationen sind bereits in der Berechnung berücksichtigt.
Erfüllung der Maßgabe Teil 3:
In Erfüllung der Maßgabe Teil 3 wird die Abwägung zu Punkt 7.4 der tabellarischen Zusammenstellung gemäß Abwägungsbeschluss hinsichtlich der Aussagen zu den Immissionsorten IO 7 und IO 10 sowie IO 4 und IO 6 ergänzt. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wurde vorgetragen, dass die höchsten Immissionsbelastungen an den Immissionsorten IO 7 und IO 10 auftreten, nicht jedoch an den dichter gelegenen IO 4 und IO 6.
Zur Klarstellung wird hier dargestellt, dass die höchsten Immissionswerte am IO 10 eintreten und sich mit zunehmender Entfernung wie folgt reduzieren:
am IO 10 mit 62,78 dB(A),
am IO 4 mit 62,21 dB(A),
am IO 6 mit 61,87 dB(A),
am IO 7 mit 60,60 dB(A).
Die Liste der Immissionsorte und als Beispiel die Beurteilungspegel Werktag für Variante 1.1 – Jugend-Motocross bzw. Enduro-Motorrad/ Rennen wurde hier verwendet.
Des Weiteren werden 2 Ergebnistabellen aus dem Gutachten dargestellt und nach dem aus dem Luftbild entnommenen Abstand zur Mitte der Rennstrecke sortiert. Nach Überprüfung sind die Abstände und die damit verbundenen Werte durchaus plausibel.
IO Sortierung nach Abstand zur fiktiven Mitte der Rennstrecke | Abstand in m | Lr,A (Tabelle 2.1.1) | Lr,A (Tabelle 2.1.3) |
IO 10 (Hs.Nr. 63) | ca. 333 | 62,78 | 69,62 |
IO 4 (Hs.Nr. 67 mit Anbauten) | ca. 350 | 62,21 | 69,06 |
IO 6 (Hs.Nr. 65) | ca. 360 | 61,87 | 68,82 |
IO 7 (Hs.Nr. 69) | ca. 410 | 60,60 | 67,45 |
2. Die Erfüllung der Maßgabe Teil 1, Teil 2 und Teil 3 zu den einzelnen Punkten der Abwägung unter 7.2 und 7.4 der Abwägung wird beschlossen.
3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow gemäß § 6 Abs. 5 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
1 Taktmaximalpegelverfahren: Nach der „Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen“ vom Bayrischen Landesamt für Umwelt 2019 gilt:
Sofern Impulse und/ oder auffällige Pegeländerungen in der Teilzeit Ti mehr als einmal pro Minute auftreten ist der Wirkpegel LAFTm,i nach dem Taktmaximalpegelverfahren mit einer Taktzeit von 5 Sekunden zu bestimmen. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag KI,i für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen (LAm,i + KI,i = LAFTm,i).
Realisierung 2
19.02.2020 09:08:31 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 19.02.2020
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
19.02.2020 16:00:42 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 13.03.2020
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
19.02.2020 16:00:45 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
23.03.2020 20:06:53 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Bekanntmachung folgt im März. Exemplar wird ausgefertigt.
23.03.2020 20:07:00 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
15.04.2020 07:43:06 Kopp, Antje
Termin geändert: 24.04.2020
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Bekanntmachung erfolgt ?
20.04.2020 13:07:28 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Bekanntmachung ist erfolgt. Ausgefertigtes Exemplar liegt vor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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