14.05.2020 - 8.5 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 30.08.2020
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt auf Grundlage der im Sachverhalt dargestellten neuen Zielsetzungen entgegen des Beschlusses vom 01.03.2018 (VO/4/0570/2018 bis VO/4/0570/2018 – 3) nun neu:
- den Bau der Stichstraße in Richtung der restlichen Fläche GI 9 (Erweiterungsfläche Goodman)
- Auf die Umverlegung der 110 KV-Leitung der Edis soll verzichtet werden.
- Stattdessen ist es Ziel, die 110 KV-Leitung der WEMAG in die alte Trasse zurück zu verlegen, um eine Aufwertung der Teilflächen GE 4, GE 5.2 und GI 8 zu erreichen.
- Zur Schaffung weiterer kleiner Grundstücksparzellen (ca. 3.000) soll eine öffentliche Stichstraße innerhalb der Teilfläche Ge 3 eingeplant werden.
Auf der Grundlage der vorgenannten Zielsetzungen sind die Planunterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für eine nächste Stadtvertretung der Stadt Schönberg vorzubereiten.