07.12.2005 - 15 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Weiss gibt folgenden Hinweis:

Im Beschlussvorschlag III Einzugsbereiche ist im 2. Absatz in den Satz: „Sowie nach entsprechender Beschlussfassung der Gemeinde Kalkhorst als Schulträger für die Regionale Schule auch:“ die Wortgruppe „der Gemeinde Kalkhorst als Schulträger“ auszutauschen gegen die Wörter „des Kreistages“.

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Beschluss

I.          Darstellung der Schülerströme (Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses)

- Entwicklung im Planungszeitraum 01.08.2006 – 31.07.2011

  sowie im Prognosezeitraum 01.08.2011 – 31.07.2016

 

a)       Klassenstufen 1 – 4

Im Planungszeitraum 2006/07 bis 2010/11 wird sich die Gesamtschülerzahl zwischen 136 und 144 Schülern bewegen. Für diesen Zeitraum kann demzufolge eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich gewährleistet werden.

Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16 wird die Gesamtschülerzahl zwischen 128 und 136 Schülern liegen. Für den Prognosezeitraum wird eine Zweizügigkeit für die Klassenstufen 1 – 4 angenommen. Die geforderte Mindestschülerzahl für den Erhalt der Schulart Grundschule wird erreicht. Die geforderte Ein- bzw. Mehrzügigkeit kann ebenfalls gewährleistet werden. Die Bestandsfähigkeit der Schulart Grundschule ist somit nachgewiesen.

 

b)   Klassenstufen 5 bis 10

In den Klassenstufen 5 – 10 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Planungszeitraum zwischen 165 und 211 Schülern. Im Planungszeitraum kann für die Klassenstufen 5 die geforderte Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

Im Prognosezeitraum 2011/12 bis 2015/16 liegt die Gesamtschülerzahl zwischen 209 und 232 Schülern. Im Prognosezeitraum kann durchgängig in allen Klassenstufen eine Zweizügigkeit nachgewiesen werden.

Somit ist die Schulart Regionale Schule gesichert.

Bei der Ermittlung der Schülerströme ist mit einem Durchschnittswert in Höhe von 33 % als Übergang im Anschluss an die Klassenstufe 6 (schulartenunabhängige Orientierungsstufe) an andere Schulen gerechnet worden.

 

 

II.                  Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses)

 

Die Schulraum- und Sportflächenbilanzen für beide Schulen haben sich nicht wesentlich gegenüber der vorausgehenden Schulentwicklungsplanung verändert. Bei den Investitionen sind folgende Veränderungen eingetreten, bzw. beabsichtigt:

Grundschule:

Es wurde die Elektroanlage vollständig erneuert.

Regionale Schule:

Es sind zwei Klassenräume neu geschaffen bzw. instand gesetzt worden. Ferner wurden Auflagen des Brandschutzes erfüllt. Es ist vorgesehen, ein Fachkabinett neu einzurichten und auszustatten.

Ferner ist beabsichtigt, einen Gebäudetausch für beide Schulen vorzunehmen.

 

III.                Einzugsbereiche

 

Für die Grundschule und die Regionale Schule gelten entsprechend der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg vom 19.12.2003 folgende Einzugsbereiche:

Dassow, Barendorf, Benkendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf, Wilmstorf.

 

Sowie nach entsprechender Beschlussfassung des Kreistages als Schulträger für die Regionale Schule auch:

Kalkhorst, Dönkendorf, Groß Schwansee, Hohen Schönberg, Klein Pravtshagen, Neuenhagen, Klein Schwansee.

Die bestehenden Einzugsbereiche sollen nicht verändert werden.

 

 

 

IV.                Künftige Schulstruktur

 

1. Grundschule  Dassow sowie

2. Regionale Schule Dassow.

 

Die Stadt Dassow ist Grundzentrum in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Dassow mit zurzeit 4.000 Einwohnern ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schularten Grundschule und Regionale Schule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten sowie der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

 

 

Frau Weiss gibt den Hinweis, dass die Gemeinde Roggensdorf befragt werden sollte, ob die Kinder der Gemeinde in Dassow beschult werden könnten bzw. in der Grundschule in Dassow beschult werden sollen.

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