07.12.2005 - 10 Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbegebiet "Holmer Berg"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ober gibt Erläuterungen zum Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass das faunistische Gutachten noch nicht berücksichtigt wurde. Es sollte geprüft werden, ob der vorliegende Plan Vermarktungshindernisse enthält.

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Beschluss

  1. Die Stadtvertreter der Stadt Dassow billigen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 3. Änderung Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Holmer Berg 2 – Erweiterung“.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.6 „Gewerbegebiet Holmer Berg 2 – Erweiterung“  werden zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.
  3. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Frist der öffentlichen Auslegung der Planung werden ortsüblich bekannt gemacht.
  4. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt.
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Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung

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