07.12.2005 - 14 Beteiligung der Stadt Dassow nach dem Kinderför...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) wie folgt: (Tabelle II)

1.

Einrichtung/ Träger

Betreuungsart

Wohnsitzgemeinde

 

 

 

Krippe Dassow

ganztags

231,89 €

 

Teilzeit

155,13 €

 

halbtags

116,76 €

Kita Dassow

ganztags

111,25 €

 

Teilzeit

83,87 €

 

Halbtags

68,69 €

Hort Dassow

Ganztags

78,02 €

 

Teilzeit

53,05 €

 

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Dassow den Elternbeitrag wie folgt fest: (Tabelle II)

 

2.

Einrichtung/Träger

Betreuungsart

Elternbeitrag

Krippe Dassow

ganztags

195,00 €

 

Teilzeit

129,00 €

 

halbtags

 97,00 €

Kita Dassow

Ganztags

100,00 €

 

Teilzeit

  70,00 €

 

Halbtags

  57,00 €

Hort Dassow

Ganztags

  65,00 €

 

Teilzeit

  45,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

12 Ja-Stimmen

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=516&TOLFDNR=9981&selfaction=print