06.12.2005 - 8 Beratung zur Fortsetzung der Planung im Bünsdor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 06.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
2 Sachen bieten zur Eile für die Fortführung des Verfahrens.
Der ursprüngliche Bebauungsplan ist vor der BauGB Novellierung
20.07.2004 ins Verfahren gegangen. Diese können bis zum 20.07.2006 nach altem
Recht beendet werden. Ansonsten kommen zusätzliche Umweltprüfungen und damit
Kosten hinzu.
Zweitens ist der Zeitverzug durch die abzusehende Auflösung
der städtischen Gremien und deren Neuwahl.
Die öffentliche Erschließung ist zwischenzeitlich noch
einmal optimiert worden.
In der Anlage ist die Planübersicht dargestellt. Die
Hintergrundstücke sind über Privatwege zu erschließen, eine Eintragung einer
Baulast ist hier notwendig. Eine Wegeverbindung zum 1. Teil des Wohngebietes
ist ebenso möglich. Eine öffentliche Auslegung sowie TÖB-Beteiligung hat
bereits stattgefunden. Aufgrund der jetzigen Änderung muss noch einmal eine
Auslegung, jedoch verkürzt auf 2 Wochen und die Benachrichtigung der TÖB`s
stattfinden.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt die erneute Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 014.2 der Stadt Schönberg. Die Träger öffentlicher Belange
sowie Bürger sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren und um
Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
