06.12.2005 - 8 Beratung zur Fortsetzung der Planung im Bünsdor...

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Wortprotokoll

2 Sachen bieten zur Eile für die Fortführung des Verfahrens.

Der ursprüngliche Bebauungsplan ist vor der BauGB Novellierung 20.07.2004 ins Verfahren gegangen. Diese können bis zum 20.07.2006 nach altem Recht beendet werden. Ansonsten kommen zusätzliche Umweltprüfungen und damit Kosten hinzu.

Zweitens ist der Zeitverzug durch die abzusehende Auflösung der städtischen Gremien und deren Neuwahl.

Die öffentliche Erschließung ist zwischenzeitlich noch einmal optimiert worden.

In der Anlage ist die Planübersicht dargestellt. Die Hintergrundstücke sind über Privatwege zu erschließen, eine Eintragung einer Baulast ist hier notwendig. Eine Wegeverbindung zum 1. Teil des Wohngebietes ist ebenso möglich. Eine öffentliche Auslegung sowie TÖB-Beteiligung hat bereits stattgefunden. Aufgrund der jetzigen Änderung muss noch einmal eine Auslegung, jedoch verkürzt auf 2 Wochen und die Benachrichtigung der TÖB`s stattfinden.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 014.2 der Stadt Schönberg. Die Träger öffentlicher Belange sowie Bürger sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren und um Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=949&TOLFDNR=10002&selfaction=print