10.01.2006 - 12 Bebauungsplan der Stadt Schönberg für den Ortst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadt Schönberg
- Datum:
- Di., 10.01.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es bestehen unterschiedliche Meinungen zur Vorgehensweise
der Überplanung in Bezug der jeweiligen Kostentragung in seinen Anteilen. Ein
städtisches Interesse an einer geordneten Entwicklung in diesem Ortsteil
besteht in jedem Fall, private Eigentümer sind durch zivilrechtliche
Vereinbarungen zu beteiligen. Die Grundstückseigentümer sollen hinsichtlich
einer Kostenbeteiligung befragt werden.
Beschluss
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Aufstellungsbeschluss für die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Schönberg für die Ortslage
Malzow.
2.
Mit
der Erarbeitung der Satzung wird das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen,
Rudolf Breitscheid Str. 11, beauftragt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
4.
Die
Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für das Plangebiet
gemäß Übersichtsskizze.
5.
Eine
Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung erforderlich.
