14.02.2006 - 7 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Heinze erläutert die Vorlage.

 

Herr Klüver vermisst innerhalb der Vorlage eine Begründung für den Flächenverlust, der im jetzigen B-Plangebiet eintritt.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Bürgermeister Heinze darauf, dass dort momentan keine Nachfrage nach Baugrundstücken festzustellen ist. Ferner verweist er darauf, dass es keine Nachbelastungen für die Anlieger im jetzigen B-Plangebiet geben wird.

 

Herr Arndt teilt zum Beschlussvorschlag mit, dass er diesem nicht zustimmen wird. Er sieht insbesondere eine Verschlechterung der Versorgung innerhalb der Altstadt durch den anstehenden Umzug der Firma Lidl.

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Beschluss

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.

2.         Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung ist ordnungsgemäß bekannt zu machen.

3.         Eine Umweltprüfung ist erforderlich. Darauf ist bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hinzuweisen.

4.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist aufzufordern.

5.         Die Nachbargemeinden sind mit den Planunterlagen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

  4 Gegenstimmen

  - Enthaltung

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