01.03.2006 - 8 Vereinfachtes Umlegungsverfahren "Fritz-Buddin-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt zunächst eine kurze Erläuterung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister.

In der weiteren Beratung beanstandet insbesondere Herr Arndt das Verfahren der Durchführung und die seiner Meinung nach gravierende Ungleichbehandlung von Einwohnern der Stadt. Er stellt sodann den Antrag, die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil zu verlegen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

4 Gegenstimmen

-  Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Nach weiterer ausführlicher Beratung erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

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Beschluss

1.       Für eigenständig bebaubare Grundstücksflächen wird der Bodenrichtwert von 52,00 €/m² angehalten. Alle auszutauschenden Arrondierungsflächen werden mit einem Ausgangswert von 13,00 € (25% vom Baulandwert) bewertet. Ausnahme hiervon bilden die Flächenerwerbe für Straßenzwecke die unter Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu beurteilen sind. Hier soll die Entschädigung auf der Basis von 5,00 € festgesetzt werden.

2.       Der Beschluss zur Vereinfachten Umlegung § 80 BauGB ist mit den in Ziffer 1 beschlossenen Bodenwerten vorzubereiten. Die Vorbereitung der vereinfachten Umlegung wird dem Vermessungsbüro Lothar Bauer ÖbVI- in Wismar übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

- Enthaltung

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