09.03.2006 - 8 Abrundungssatzung der Stadt Schönberg Grüner We...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Datum:
- Do., 09.03.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Sachverhalt. Folgende
Festsetzungen werden getroffen:
Grüner
Weg: eingeschossige Bauweise, keine
Vorgaben für die Dachneigung, bei Pultdächern
(Passivhäuser) müssen gesonderte
Festsetzungen der Traufhöhe getroffen werden.
Marienstraße: keine Vorgaben für die Dachneigung, eine
maximale zweigeschossige Bauweise soll
ermöglicht werden; bei eingeschossiger Bauweise soll
eine Dachneigung von 40 46° eingehalten werden.
Beschluss
1.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung werden gebilligt und
für das Beteiligungsverfahren bestimmt.
2.
Die
Entwürfe der Satzung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
3.
Die
Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
4.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen und dabei ist
auch anzugeben, wann und wo Stellungnahmen abgeben werden können.
5.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht
erforderlich.
