09.03.2006 - 8 Abrundungssatzung der Stadt Schönberg Grüner We...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert den Sachverhalt. Folgende Festsetzungen werden getroffen:

Grüner Weg:      eingeschossige Bauweise, keine Vorgaben für die Dachneigung, bei Pultdächern

(Passivhäuser) müssen gesonderte Festsetzungen der Traufhöhe getroffen werden.

 

Marienstraße:    keine Vorgaben für die Dachneigung, eine maximale zweigeschossige Bauweise soll

ermöglicht werden; bei eingeschossiger Bauweise soll eine Dachneigung von 40 – 46° eingehalten werden.

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Beschluss

1.       Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung werden gebilligt und für das Beteiligungsverfahren bestimmt.

2.       Die Entwürfe der Satzung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3.       Die Träger öffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen und dabei ist auch anzugeben, wann und wo Stellungnahmen abgeben werden können.

5.       Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung nicht erforderlich.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

11 Ja-Stimmen

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