15.10.2020 - 8.9 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Beschlussumsetzung erwünscht 21.12.2020
- Datum:
- Do., 15.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Stadt Schönberg, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Stadt gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.