20.10.2020 - 6.1 Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 23.12.2020
- Datum:
- Di., 20.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl berichtet ausführlich von den Beratungen im SWB-Ausschuss. Im Anschluss begrüßt sie die anwesenden Vertreter des Planungsbüros und die zahlreich erschienenen Einwohner.
Frau Pahl beantragt nunmehr Rederecht für die anwesenden Planer.
Beschluss:
Die Stadtvertretung erteilt den anwesenden Vertretern der Architektengesellschaft IBUS Rederecht.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
Die anwesenden Vertreter des Planungsbüros erläutern sehr ausführlich den aktuellen Stand des städtebaulichen Entwurfes der Schloss- und Gutsanlage Pötenitz und die damit einhergehenden Änderungen des Bebauungsplanes.
Frau Pahl berichtet aus den beratenden Ausschüssen in dieser Angelegenheit. Die vorliegende Stellungnahme des Vereins Pro Natur Pötenitz e.V. zu diesem Tagesordnungspunkt wird im Rahmen der TÖB-Beteiligung gewertet werden. Weiterhin erläutert die Bürgermeisterin sehr ausführlich den weiteren Ablauf des Verfahrens. Von den Beratungen des SWB-Ausschusses berichtet weiterhin Herr Matzke.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung billigt die Vorentwürfe des Planes und der Begründung zur Satzung über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
2. Der Vorentwurf des Planes und der zugehörigen Begründung sind im Amt Schönberger Land zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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