08.04.2021 - 5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Herrn Schulze und Herrn Mahnel einstimmig Rederecht erteilt.

Herr Mahnel trägt zum Vorhaben vor. Naturschutzfachliche Belange wurden umfangreich erörtert. Die Abstimmungen müssen fortgeführt werden. In Dassow gibt es 2 Einzelhandelsstandorte Norma und Penny. Die eigentumsrechtliche Sicherung der erforderlichen Flächen für Stellplätze ist erfolgt. Ein Einzelhandelsgutachten von Gutachterbüro Cima liegt vor. Als nächster Schritt, ist zur weiteren Abstimmung eine Planungsanzeige an die Raumordnung zu stellen.

Herr Fenner fragt zum Neubau nach Zahlen unter energetischer Betrachtung. Konkret liegen zum Projekt noch keine vor. Im Weiteren folgen seitens Herrn Fenner Ausführungen zur Machbarkeitsstudie der Stadt Dassow, u.a. die Untersuchung zu Heizungsvarianten. Die Machbarkeitsstudie ist noch am Beginn der Untersuchungen. Jedoch wäre es schön, wenn beide Vorhaben ineinandergreifen können, je nachdem was zuerst vorliegt.

Herr Delker fragt nach den Zufahrten. Herr Schulze gibt an, dass an das Straßenbauamt 3 Varianten gesandt wurden, es jedoch noch keine Antwort vorliegt.

Es wird nach dem Grund der Flächenvergrößerung gefragt. Hier antwortet Herr Schulze, dass aufgrund des demografischen Wandels breitere Gänge, niedrigere Regale, jedoch keine Sortimentserweiterung Ziel ist.

Herr Westpahl empfiehlt die genauere Darstellung, dass die Grundstücksfläche bzw. Zaungrenze nicht überschritten werden.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 für den Bereich des Penny Marktes.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Osten: durch die B 105,

- im Süden und

- im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh-

  und Radweg.

Die Planbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

2. Das Planungsziel besteht im Folgendem:

- Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes am Standort des bisherigen Penny Marktes.

- Die Verkaufsfläche ist mit 1.140 m² (1.000 m² Penny zzgl. 140 m² Backshop) vor-

  gesehen.

- Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen für eine Verkaufsfläche von 1.200 m²

  erfolgen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  z. K. - Entscheidung erfolgt durch die SV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1008814&TOLFDNR=1008814&selfaction=print