19.08.2021 - 6.5 Benutzungs- und Entgeltordnung für die außersch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 12.11.2021
- Datum:
- Do, 19.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Heinze erläutert den Sachverhalt.
Frau Wrobel gibt Auskunft darüber, dass es im Amtsgebiet keine weitere Entgeltordnung dieser Art gibt und es in den letzten 5 Jahren keine Vermietung dieser Art gab, da kein Bedarf bestand. Des Weiteren teilt Frau Wrobel mit, dass die Tendenz der Schulleitung eher dahin geht, dass ungern an Dritte vermietet werden soll, weil sich dadurch organisatorische Aufgaben wie die Schlüsselübergabe, die Reinigung oder gar die Versicherung des Objektes für die Zeit der Vermietung ergeben.
Herr Oeser fragt wie es sich mit der Nutzung der Räume durch die Musikschule und durch das DRK (Blutspenden) verhält.
Anmerkung der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine Vermietung der Räumlichkeiten außerhalb der Entgeltordnung per Beschluss möglich. Die kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten durch die Musikschulen erfolgt auf Grund mündlicher Absprachen. Im Gegenzug für die Überlassung der Musikräume treten die Musikschulen bei schulischen Veranstaltungen auf. Die Nutzung der Räume durch das DRK liegt bereits längere Zeit zurück, jedoch sollte eine zukünftige Regelung getroffen werden, da hier u.a. definitiv Reinigungskosten anfallen.
Der Finanzausschuss gibt keine Empfehlung für die Beschlussfassung der Stadtvertretung ab und vertagt die Beratung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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