09.06.2022 - 4.1 Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorlageentwurf wird zunächst kurz von Herrn Westphal erläutert.

Frau Hafemeister informiert sodann über die Methode der Gebührenkalkulation. Ferner weist sie darauf hin, dass die Gebührenkalkulation für den Bereich des Standesamtes bis zum Amtsausschuss nochmals überarbeitet wird.

Ferner sprechen hierzu Herr Kreft, Frau Viehstaedt und Herr Korn.

Herr Westphal bittet darum, dass der Beschluss dahingehend angepasst wird, dass alle 4 Jahre eine Überprüfung der Höhe der Verwaltungsgebühren stattfinden soll.

Auf Nachfrage erklärt Frau Hafemeister, welche Gebührentatbestände wegen mangelnder Relevanz nicht kalkuliert wurden.

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Beschluss:

Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt: Der Amtsausschuss beschließt die Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist alle 4 Jahre zu überprüfen/anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1017605&selfaction=print