16.08.2022 - 7.3 Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Sa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 27.10.2022
- Datum:
- Di., 16.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Kreft übergibt das Wort an Herrn Stoeter.
Herr Stoeter erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
- eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung oder
- ein Bebauungsplan.
Bei der zweiten Variante unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Bebauungsplan. Bei beiden ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus müssen bei einem B-Plan-Verfahren die Ausgleichsmaßnahmen vollständig geklärt werden. Dies ist in diesem Fall zu früh.
Bei der Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung ist lediglich ein einstufiges Beteiligungsverfahren erforderlich. Die Regelungen für die Ausgleichsmaßnahmen werden bei den einzelnen Vorhaben selbst getroffen. Von Seiten des Bau- und Umweltausschusses wird der Gemeindevertretung daher empfohlen eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Bevor feste Beschlüsse gefasst werden, sollen die Eigentümer der betroffenen Grundstücke befragt werden, ob ihr Grundstück aufgenommen werden soll und ob sie sich anteilig an den Kosten beteiligen würden. Der Gemeinde sollen keine Kosten entstehen.
Herr Stoeter berichtet weiterhin, dass Herr Mahnel vom Planungsbüro mit der Formulierung eines entsprechenden Beschlussvorschlages beauftragt wurde.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung einer Satzung zur Schaffung von Baurecht im Ortsteil Lauen.
- Die Gemeinde Selmsdorf entscheidet sich für die Aufstellung einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit einer Ergänzungssatzung für Teilflächen der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
- Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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