04.10.2022 - 6.3 Außenbereichssatzung der Stadt Schönberg für Ba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel aus Grevesmühlen erhält für die Tagesordnungspunkte 6.3 und 6.4 einstimmig Rederecht. Sie erläutert die Wahl des Planverfahrens einschließlich des maximal möglichen Geltungsbereiches dieser Außenbereichssatzung.

Herr Korn fragt nach der Bebauungsmöglichkeit des Flurstücks Nr. 76. Frau Patzelt verneint die Bebaubarkeit. Letztlich bittet Herr Korn um Aufnahme der gesamten Erschließungsstraße innerhalb des Geltungsbereiches.:

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Beschluss:

Unter Aufnahme der gesamten Erschließungsstraße empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung für Bauhof West.

2.  Der räumliche Geltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich gemäß dem beigefügten Lageplan.

3.  Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1019655&selfaction=print