22.11.2022 - 5.1 Sanierung Amtsgebäude Dassow, Grevesmühlener St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Erledigt 02.01.2023
- Datum:
- Di., 22.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christoph Kappel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Westphal und Frau Kortas-Holzerland führen zunächst kurz in die Beschlussvorlage ein. Sodann begrüßt Herr Westphal Herrn Scheunchen vom Planungsbüro Hanft & Kautzky und erteilt ihm das Wort.
Herr Scheunchen informiert über die Pläne, die erforderlichen Baumaßnahmen im Amtsgebäude Dassow, die hierbei eingetretenen Kostensteigerungen sowie mögliche Fördermöglichkeiten.
Hierzu und zum Vorlageentwurf entwickelt sich eine längere Diskussion, an welcher alle Anwesenden teilnehmen.
Auftretende Fragen werden von Herrn Scheunchen beantwortet.
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt:
Der Amtsausschuss beschließt die weitere Bearbeitung der in dieser Sitzung vorgelegten Entwurfsplanung mit Kostenfortschreibung vom 21.10.2022.
Folgende als optional aufgeführte Leistungen entfallen, oder werden ausgeführt (ankreuzen).
Lfd.Nr. |
Kostenpacket |
Anteilige Kosten |
entfällt |
wird ausgeführt |
06 |
energetische Maßnahme: Nutzung regenerativer Energien, PV-Anlage, Aufdachanlage, förderfähig |
74.495,99 € |
|
X |
07 |
energetische Maßnahme: Nutzung regenerativer Energien, PV-Anlage, auf Grünfläche, nicht förderfähig |
72.145,31 € |
|
X Bitte vorab prüfen, ob die Maßnahme anhand des tatsächlichen Verbrauchs zusätzlich erforderlich ist. |
10 |
sommerlicher Wärmeschutz: anlagentechnische Klimatisierung (Temperaturabsenkung), förderfähig |
188.068,84 € |
|
X |
16 |
Vorrichtung E-Mobilität |
14.736,83 € |
|
X |
Der Amtsausschuss fasst auf dieser Grundlage den Grundsatzbeschluss, die Sanierung des Amtsgebäudes Dassow durchzuführen.
Auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung werden die Unterlagen zur Genehmigung eingereicht.
Der Amtsausschuss beschließt zudem nach Vorliegen der Baugenehmigung, die Vorbereitung der Vergabe, die Vergabedurchführung und Vergabeentscheidung auf das Amt zu delegieren. Die Zuschlagserteilzung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Amtsvorsteher und Stellvertreter.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
445,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
708,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
666,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
593,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
638 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
707,8 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
642,1 kB
|