13.12.2022 - 7.12 Grundsatzbeschluss zur Teilsanierung des Sportp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 13.02.2023
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christiane Eibich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stoeter informiert über die ausführlichen Beratungen des Bauausschusses und die Entscheidung zur Teilsanierung (Retopping und Abfräsen sowie Neuauftrag an den defekten Stellen).
Es entsteht eine kontroverse Diskussion über eine mögliche Voll- bzw. Teilsanierung.
Es sprechen Herr Teggatz, Herr Gutschke, Herr Stoeter, Herr Mühlenberg und Herr Schorling.
Die durch den Bauausschuss formulierten Fragestellungen konnten in der Sitzung nur teilweise beantwortet werden. Herr Stoeter erläutert noch einmal die Antworten der Verwaltung hierzu.
Herr Gutschke beantragt die namentliche Abstimmung.
Herr Teggatz schlägt vor, für das zu schaffende Sportfeld eine Größe von 15 x 30 m festzulegen. Das Feld soll im Bereich der jetzigen Kugelstoßanlage geschaffen werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Teilsanierung der Laufbahn mit deren Nebenanlagen und die Empfehlung des Bauausschusses. Im Bereich der Kugelstoßanlage soll eine Minispielfeld in der Maximalgröße 15 x 30 m aus zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln errichtet werden.
Es wird der Grundsatzbeschluss zur Teilsanierung gefasst und die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Haushaltsmittel aus dem HHJ 2022 werden in das neue HHJ 2023 übertragen. Die Auftragserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.