12.09.2023 - 5.7 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl berichtet aus der letzten Sitzung des Amtsausschusses und der einheitlichen Empfehlung einer gemeindeübergreifenden kommunalen Wärmeplanung auf Amtsebene. Im Vorfeld muss die Stadt einer Übertragung an die Amtsverwaltung zustimmen. Die Wärmeplanung wird durch eine externe Fima vorgenommen.

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Beschluss:

 

Die Stadt Dassow beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/ Einw. (10 %). Gemeinden, die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

0

0

 

 

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