26.09.2023 - 6.6 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung - Über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadt Dassow beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen. Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/ Einw. (10 %). Gemeinden, die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beantragung der kommunalen Wärmeplanung nicht mehr möglich, da Portal geschlossen wurde aufgrund der Bundeshaushaltssperre. 

 

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1026568&selfaction=print